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UkW Sprechfunk

Wie erlangen Sie die Sprechfunkzeugnisse?

Die UKW Sprechfunkzeugnisse werden mit Sicherheit in den nächsten Jahren für Schiffsführer auf einer "seegehenden Yacht" auf den Deutschen Küstengewässerern Pflicht werden. Die allgemeine Gestzeslage ist so "schwammig" wie unsere derzeitige Politik.
Fakt ist: Für alle Charterboote in Kroatien gilt Ausrüstungspflicht und somit muss an Bord ein Crewmitglied sein, welches im Besitz eines Sprechfunkzeugnisses ist.
In Deutschland muss dies der Fahrzeugführer (Skipper) sein.
Der Besitzer eines 3,5m Schlauchbootes muss also nicht in Panik verfallen, auch wenn manche Yachtschulen den Eindruck vermitteln, daß der Sportbootführerschein nur noch gültig ist, wenn der Schiffsführer im Besitz eines Sprechfunkzeugnisses ist.

Wir bieten ihnen Kurse an unserem Stammsitz in Erlangen.

Ausfühliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Hauptseite www.die-bootsfahrschule.de


Reservierung und Anmeldung (Sie gelangen auf unsere Hauptseite www.die-bootsfahrschule.de)


Info und Anmeldung: 0152 54214210 oder markus@die-bootsfahrschule.de