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Die Bootsfahrschule Markus Metz

Postanschrift:

Gustvstr. 6
90762 Fürth

Kontakt:

Telefon: 01525 4214210
E-Mail: markus@die-bootsfahrschule.de

Vertreten durch:


Markus Metz

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DE 224921027

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte ist:

Markus Metz

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© Markus Metz, Erlangen. Alle Rechte vorbehalten.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Bootsfahrschule Markus Metz
Sportbootausbildung

AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen „Die Bootsfahrschule Markus Metz“ (im Folgenden „Die Bootsfahrschule“ genannt) und den Verbrauchern, die das Internetangebot und Ausbildungsangebot von „Die Bootsfahrschule“ nutzen (im Folgenden "Kursteinehmer" genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Anmeldung
Eine verbindliche Anmeldung zu einem Ausbildungskurs ist nur schriftlich möglich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang des unterzeichneten Vertrags und der Bestätigung durch „Die Bootsfahrschule“ verbindlich.
Mit der schriftlichen Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

§ Anwesenheit
Der Besuch der Theoriestunden ist freiwillig. Diese werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von drei Personen abgehalten. Sollte ein Theoriekurs nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von drei Personen erreichen, behält sich „Die Bootsfahrschule“ das Recht vor, den entsprechenden Kurs nicht durchzuführen.
Vereinbarte Praxisstunden sind bindend und werden bei unentschuldigtem fernbleiben als absolvierte Fahrstunde berechnet. Versäumt der Kursteilnehmer eine Übungseinheit ohne Eigenverschulden (z.B. Stau, Unfall, plötzliche Erkrankung usw.) so kann der Kulanzweg zur Anwendung kommen.

§ 4 Prüfungen
Alle Prüfungen werden durch „Die Bootsfahrschule“ bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Für ausgefallene Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen kann „Die Bootsfahrschule“ keine Haftung übernehmen. Eine Minderung des Kurspreises und eventuell weiterführende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Rücktritte von Prüfungen
Rücktritte von Prüfungen sind möglich. Der Kursteilnehmer gilt als "nicht erschienen" und die Prüfungsvorauszahlung verfällt.
Besteht der Kursteilnehmer eine angesetzte theoretische Prüfung nicht, kann er den Theoriekurs innerhalb eines Jahres kostenlos wiederholen.
Besteht ein Kursteilnehmer die praktische Prüfung nicht, so fallen für eine Neuvorstellung zur Prüfung die Gebühren gemäß aktueller Preisliste an.

§ 6 Gebühren
Die Kursgebühren sind wie folgt zu bezahlen: Mit Vertragsabschluss ist die Kursgebühr zu bezahlen. Übungseinheiten sind spätestens vor der Prüfung zu begleichen.
Der Rücktritt von Kursen muss schriftlich erfolgen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden nach Abzug einer Bearbeitungspauschale zurückerstattet. Tritt ein Kursteilnehmer von einem laufenden Kurs zurück, ist die gesamte Kursgebühr fällig.

§ 7 Haftung
Der Kursteilnehmer versichert, dass er körperlich und geistig geeignet ist ein Sportboot zu führen und dass er mindestens 15 Minuten im freien Wasser schwimmen kann. Nichtschwimmer haben während der praktischen Übungsstunden eine ohnmachtssichere Schwimmweste zu tragen (Wird von der Fahrschule gestellt). Im Betrieb von Motor- und Segelbooten besteht ein erhöhtes Risiko für mitgebrachte Gegenstände, sowie für Leib und Leben. Die Kursteilnehmer verzichten deshalb
untereinander und gegenüber den Übungsleitern auf Haftung wegen Fahrlässigkeit. Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleiben hiervon unberührt.
Für Personen und Sachschäden, die während der Durchführung der Kurse entstehen haftet „Die Bootsfahrschule“ nur in soweit, wie diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen gedeckt sind.
Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 8 Weisungsbefugnis
Die Ausbilder von „Die Bootsfahrschule“ sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber den Kursteilnehmern weisungsbefugt.
Werden Weisungen vom Kursteilnehmer nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Kurs führen.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Erlangen im November 2013
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